Darf ich auf dem Gebiet der Gemeinden Leuk, Inden, Leukerbad, Varen, Salgesch, Guttet-Feschel, Gampel-Bratsch-Jeizinen, Steg-Hohtenn ausserhalb eines offiziellen Campingplatzes campieren?
Auf dem Gebiet der Gemeinden Leuk – Susten, Inden, Leukerbad, Varen, Salgesch, Guttet-Feschel, Gampel-Bratsch-Jeizinen sowie Steg – Hohtenn ist Campieren ausserhalb der offiziellen Campingplätze (siehe Ausnahmen) nicht gestattet.
Das Misachten des Verbots wird mit einer Verzeigung an das jeweilige Polizeigericht geahndet.
Als gesetzliche Grundlage gilt das Polizeireglement der jeweiligen Gemeinde.
Ausnahmen:
Einzelnes Biwakieren oder Übernachten ist im Gebirge (auf öffentlichem Grund) oberhalb der Waldgrenze erlaubt.
Bei mehreren Übernachtungen darf tagsüber kein Campingverhalten feststellbar sein.
Das Parkieren ist tagsüber erlaubt.
Übernachten in Gruppen ist bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden und ist bewilligungspflichtig.
Auf Privatgrundstücken ist mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers wild campieren gestattet.
Not-Biwakieren infolge Wetterlage ist selbstverständlich immer gestattet.
Wichtig: Informieren Sie sich über die Wetterlage und achten Sie auf mögliche Naturgefahren.
Darf ich mit meinem Wohnmobil / Camper auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf öffentlichem Grund parkieren?
Das Parkieren des unbenutzten Wohnmobils / Campers auf einem öffentlichen Parkplatz ist tagsüber sowie nachts gestattet (entsprechendes Parkfeld benutzen und Parkuhr bedienen).
Es darf kein Campingverhalten festgestellt werden.
Das Übernachten im Wohnmobil / Camper / Auto ist nicht gestattet.
Was wird unter Campingverhalten verstanden?
Installationen um das parkierte Wohnmobil / den parkierten Camper wie z.B. aufgestellte Tische und Stühle, Grills, heruntergelassene Sonnemarkisen und dergleichen, sowie Nächtigen, werden als Campingverhalten definiert.
Tipps:
Planen Sie Ihren Tagesausflug so, dass am Abend beim offiziellen Campingplatz oder Hotel Check In möglich ist.
Ist Check In nicht mehr möglich, nächtigen Sie auf dem Parkplatz vor dem offiziellen Campingplatz.
Darf ich in der Region zum Grillieren ein Feuer entfachen?
Feuer entfachen und Grillieren ist an den offiziellen, von den Gemeinden zur Verfügung gestellten, Feuerstellen erlaubt (www.schweizerfeuerstellen.ch).
Ausserhalb der offiziellen Feuerstellen ist das Entfachen jeglichen Feuers strengstens verboten.