Ab wann kann ich eine Nachtruhestörung bei der Regionalpolizei melden?
Die allgemeine Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
In Leukerbad gilt die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Während dieser Zeit ist es verboten andere durch übermässigen Lärm und lärmintensive Verrichtungen, namentlich durch Schreien, Streiten, Singen, Musizieren, Feuerwerk, permanentes Hundegebell, übermässige Benutzung von Motorfahrzeugen, Betrieb von Lautsprechern und anderen Anlagen, Maschinen oder Arbeit zu stören oder zu belästigen.
Allgemein sind lärmintensive Arbeiten (Baulärm, Rasenmähen, u.ä) von 21:00 Uhr bis 07:00 Uhr verboten.
In Leukerbad sind lärmintensive Arbeiten von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr verboten.
Montag bis Samstag gelten als Werktage.
An Sonn- und Feiertagen gilt es auch tagsüber die Ruhe einzuhalten.
Im Voraus bewilligte Ausnahmen bleiben vorbehalten. Trotz gültiger Anlass-Bewilligung mit Verlängerung ist die Lautstärke des Anlasses nach 22:00 Uhr zu reduzieren. Bei einer allfälligen Intervention kann der Anlass, trotz Verlängerung, durch die Polizei beendet werden.
Unter Berücksichtigung des sozialen Zusammenlebens innerhalb von Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhausquartieren, etc. empfehlen wir Ihnen, wo immer möglich, zuerst das persönliche Gespräch mit dem Lärmverursacher zu suchen.
Werden die oben genannten Voraussetzungen für eine Nachruhestörung erfüllt, melden Sie den Lärm bitte zeitnah an die Regionalpolizei via Telefon 117.
Die Angaben des Melders werden vertraulich behandelt.