E-Trottinett, E-Scooter und Co: Wo und wie fahren?
E-Skateboard, E-Trottinett, E-Scooter, Monowheel und Co. fahren mit Motor fast von selbst. Kein Wunder, dass die elektrischen Kleinstfahrzeuge sehr beliebt sind. Wie ist man damit sicher unterwegs? Und wer darf wo und mit welchem Fahrzeug fahren? Behalten Sie den Überblick.
Die 5 wichtigsten Tipps
Helm tragen
Dran denken: Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschoner schützen
Vor dem Kauf abklären, wo man fahren darf
Falls das Fahrzeug im Verkehr erlaubt ist: Zuerst auf einem abgesperrten Areal üben
Sich mit heller, reflektierender Kleidung sichtbar machen
Für alle Fahrzeuge, die für den Verkehr zugelassen sind, gilt zudem ein
Lichtobligatorium – auch am Tag. Vorne braucht es dafür ein weisses Licht, hinten
ein rotes. Wichtig: Die Lichter müssen «ruhend» sein – dürfen also nicht blinken.
Heute sind in der Schweiz nur einige E-Trottinette, E-Scooters und Stehroller
(Segways) für den Verkehr zugelassen. Mit den übrigen Geräten darf man
ausschliesslich auf privaten Grundstücken fahren.
E-Trottinett und E-Scooter
Einige E-Trottinette und E-Scooter sind für den Verkehr zugelassen – aber nicht alle. Vor dem Kauf können Sie das im Fachhandel klären. Ist ein E-Trottinett oder ein E-Scooter für den Verkehr zugelassen, gelten dieselben Regeln wie für Velos. Das heisst auch: Wer mit einem solchen E-Trottinett oder E-Scooter unterwegs ist, muss die Velowege und -streifen nutzen. Fahren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn das auch für Velos erlaubt ist. Ist ein E-Trottinett oder E-Scooter nicht für den Verkehr zugelassen, darf man damit nur auf Privatgrundstücken fahren.
Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h
Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur damit fahren, wenn sie den Mofa-Ausweis besitzen
Ein Kontrollschild ist nicht erforderlich
Stehroller (z. B. Segway)
Stehroller sind selbst balancierende Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Einige Stehroller sind für die Nutzung im Verkehr zugelassen. Vor dem Kauf können Sie dies ebenfalls im Fachhandel klären. Auch für Stehroller gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velofahrer.
Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h
Auch hier gilt das Mindestalter von 14 Jahren und der Besitz des Mofa Ausweises für Jugendliche bis 16 Jahre
Ein Kontrollschild ist erforderlich
Seit 1. April 2022 müssen Stehroller mit Licht fahren – auch am Tag
Monowheel und Hoverboard
Monowheels und Hoverboards sind ebenfalls selbst balancierende Geräte. Aktuell sind sie nicht für den Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Radwegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
E-Skateboard
E-Skateboards sind aktuell nicht für den Verkehr zugelassen. Das bedeutet, sie
dürfen nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in
Fussgängerzonen, auf Radwegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
Weitere Informationen finden Sie auch bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu (www.bfu.ch)