Für die Kehrichtentsorgung müssen gebührenpflichtige Abfallsäcke verwendet werden.
Es gelten die kommunalen Abfallreglemente.
Das kommunale Abfallreglement gilt für den öffentlichen Grund (öffentliche Sammelstellen) sowie den Privatgrund (private Haushaltssammelstellen), Betriebscontainer sind dabei ausgenommen.
In den öffentlichen Sammelstellen können je nach Gemeinde Karton, Papier, PET sowie Dosen / Aluminium entsorgt werden.
Plastik und Kunststoff, welcher nicht recycelt werden kann, muss entweder in gebührenpflichtigen Abfallsäcken oder in separaten Plastik-Recyclingsäcke entsorgt werden.
Zusätzliche Vorschriften Gemeinde Leuk
Sperrgut muss am Abfuhrtag beim Bereitstellen an der Straße mit den entsprechenden Sperrgutmarken markiert sein.
Gebührenpflichtige Abfallsäcke dürfen am Abfuhrtag ab 5:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
Zusätzliche Vorschriften Gemeinde Leukerbad
Karton und Papier darf nur in die bereitgestellten Presscontainer bei den Parkplätzen Alter Schulplatz Obere Maressen und Fischweiher sowie im Ökohof Güsat entsorgt werden.
Anzeige betreffend Verstoss Abfallreglement
Die Polizei führt in öffentlichen Sammelstellen Stichprobenkontrollen durch. Bei einem Verstoss gegen das Abfallreglement wird zuhanden des jeweiligen Polizeigerichts eine Verzeigung eingeleitet.
Bei privaten Sammelstellen führt die Polizei nur auf Anzeige spezifische Kontrollen und allfällige Verzeigungen durch.
Das Kontaktformular, mit welchem Sie eine Anzeige erstatten können, finden Sie hier.